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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026 · Telcon OG, Martinsgasse 30, 7082 Donnerskirchen, Österreich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte (§ 1 KSchG) sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden von Telcon OG derzeit nicht angeboten.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Telcon OG, Martinsgasse 30, 7082 Donnerskirchen, FN 537381t (nachfolgend „Telcon OG" oder „wir"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Telconis" (nachfolgend „Telconis" oder „die Plattform"), erreichbar unter telconis.at.

(2) Kunde kann ausschließlich sein, wer im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handelt (§ 1 UGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG kommen über diese AGB nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer Telcon OG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Für die Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung von Telconis gilt ergänzend die Datenschutzerklärung bzw. ein gesondert abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Telconis ist eine cloudbasierte Software-Plattform zur Unterstützung des Kunden bei der Dokumentation und Verwaltung von Compliance-Anforderungen aus ISO 27001:2022, NIS2 / NISG 2026, Cyber Trust Austria und Business-Continuity-Management (ISO 22301), einschließlich Risikomanagement, Asset-Inventar, Dokumentvorlagen und eines KI-gestützten Assistenten.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan (Trial, Starter, Professional oder Enterprise) gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf telconis.at veröffentlichten Leistungsbeschreibung bzw. einer individuell getroffenen Vereinbarung (insbesondere beim Enterprise-Plan).

(3) Telcon OG ist berechtigt, Telconis im Rahmen der geschuldeten Kernfunktionalität weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, insbesondere um Änderungen der zugrunde liegenden Normen (z. B. Novellen des NISG, ISO-Revisionen) abzubilden. Wesentliche Einschränkungen bestehender Kernfunktionen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

Wichtiger Hinweis zur Reichweite der Leistung: Telconis ist ein Werkzeug zur Strukturierung, Dokumentation und Nachverfolgung von Compliance-Maßnahmen. Telconis ersetzt keine Rechtsberatung, keine Zertifizierungsstelle und kein externes Audit. Telcon OG übernimmt keine Garantie dafür, dass die Nutzung von Telconis allein zu einer erfolgreichen ISO-27001-Zertifizierung, zur Erfüllung der NIS2-/NISG-2026-Pflichten, zum Erhalt des Cyber-Trust-Austria-Gütesiegels oder zur Vermeidung behördlicher Sanktionen führt. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten sowie die rechtliche Bewertung der eigenen Betroffenheit liegen in der Verantwortung des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung von Telconis auf telconis.at stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertrag über einen kostenlosen Trial-Zugang kommt durch Selbstregistrierung des Kunden zustande. Der Trial-Zugang ist auf 14 Tage befristet, umfasst bis zu 3 Nutzer sowie ein tägliches Kontingent an KI-Anfragen und erfordert keine Zahlungsdaten. Er endet automatisch nach Ablauf der Frist, ohne dass dem Kunden Kosten entstehen; ein Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt ausschließlich durch gesonderte, aktive Bestellung des Kunden.

(3) Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Plan (Starter, Professional, Enterprise) kommt durch Bestellung des Kunden (z. B. über das Demo-/Kontaktformular oder individuelles Angebot) und Auftragsbestätigung durch Telcon OG in Textform (auch per E-Mail) zustande.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf telconis.at veröffentlichten Preise bzw. ein individuell vereinbarter Preis (insbesondere Enterprise-Plan), jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss zwischen monatlicher und jährlicher Zahlungsweise. Die Vergütung wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) im Voraus in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen gewerblichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie ein pauschaler Ersatz von Mahn- und Inkassospesen gemäß § 458 UGB.

(4) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen in Verzug, ist Telcon OG berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich des Rückstands zu sperren, ohne dass hierdurch die Zahlungsverpflichtung des Kunden entfällt.

(5) Preisanpassungen für künftige Abrechnungsperioden werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

PlanLaufzeitVerlängerungKündigungsfrist
Trial14 Tage, fixkeine
Monatsabo1 Monatautomatisch um je 1 Monat14 Tage zum Laufzeitende
Jahresabo12 Monateautomatisch um je 12 Monate1 Monat zum Laufzeitende
Enterpriselaut individuellem Vertraglaut individuellem Vertraglaut individuellem Vertrag

(1) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an kontakt@telconis.at genügt).

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Telcon OG insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden, missbräuchlicher Nutzung der Plattform oder wiederholtem Verstoß gegen § 7 dieser AGB.

(3) Nach Vertragsende stellt Telcon OG dem Kunden auf Anfrage für 30 Tage die in Telconis erfassten Daten in einem gängigen Format (PDF/DOCX-Exporte gemäß Plattformfunktionalität) zur Verfügung. Danach ist Telcon OG berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Telcon OG betreibt Telconis nach bestem Bemühen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Aufgrund der Betriebsgröße (Kleinunternehmen ohne 24/7-Betrieb) wird keine bestimmte Verfügbarkeitsquote in Prozent zugesichert; es handelt sich um keine Zusicherung im Sinne des § 923 ABGB.

(2) Telcon OG verpflichtet sich im Rahmen des wirtschaftlich und organisatorisch Zumutbaren zu:

(3) Die vorstehenden Absätze begründen Bemühenspflichten, keine Erfolgsgarantie und keine Vertragsstrafe bei Unterschreitung. Ansprüche des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit richten sich ausschließlich nach § 8 (Haftung) dieser AGB.

(4) Der Kunde ist unbeschadet der Datensicherung durch Telcon OG gehalten, für ihn wesentliche Inhalte (insbesondere Berichte, Vorlagen, Nachweise) regelmäßig eigenständig zu exportieren.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

(2) Der Kunde stellt Telcon OG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach Abs. 1 durch den Kunden resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Telcon OG gewährleistet, dass Telconis im Wesentlichen der zum Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung entspricht und funktionsfähig genutzt werden kann.

(2) Bei wesentlichen, reproduzierbaren Mängeln wird Telcon OG innerhalb angemessener Frist Abhilfe schaffen (Verbesserung). Schlägt die Verbesserung nach zumutbarem Verbesserungsversuch fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

(3) Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder auf von Telcon OG nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Internetverbindung des Kunden, höhere Gewalt) beruhen.

§ 9 Haftung

(1) Telcon OG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Telcon OG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf die vom betroffenen Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich geleistete Vergütung.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit der Datenverlust durch fristgerechte Wiederherstellung aus der in § 6 Abs. 2 beschriebenen regelmäßigen Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Telcon OG.

(5) Insbesondere haftet Telcon OG nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass ein Kunde eine Zertifizierung, ein Gütesiegel oder eine behördliche Feststellung der NIS2-/NISG-2026-Konformität nicht erlangt (siehe Hinweis in § 2).

§ 10 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Software, dem Design und den Dokumentvorlagen von Telconis verbleiben bei Telcon OG. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

(2) Die vom Kunden in Telconis eingegebenen Daten und Inhalte (insbesondere Risikobewertungen, Dokumente, Personendaten) verbleiben im Eigentum des Kunden. Telcon OG nutzt diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung.

(3) Telcon OG ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden nach dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenz zu nennen; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 11 Subunternehmer

Telcon OG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer (insbesondere Hosting-Provider) einzusetzen. Für Subunternehmer, die personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, gelten die Vorgaben des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, flächendeckende Ausfälle von Internet-Infrastruktur oder Energieversorgung, behördliche Anordnungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.

§ 14 Änderung dieser AGB

Telcon OG kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder das bestehende Vertragsgefüge nicht zum Nachteil des Kunden verändert. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Seiten können ihn in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des österreichischen IPR.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Telcon OG (Bezirksgericht bzw. Landesgericht Eisenstadt) zuständig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB sind ein Entwurf auf Basis der von Telcon OG gewählten Eckpunkte (B2B-only, wählbare Monats-/Jahresabos, Best-Effort-Betrieb ohne Vertragsstrafe, Haftungsdeckel auf das 12-Monats-Entgelt) und der tatsächlichen technischen Gegebenheiten (tägliche Datensicherung). Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung vor dem produktiven Einsatz.